Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse L

Landwirtschaftliche Zugmaschinen, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge

Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.

  • Mindestalter: 16
  • Geltungsdauer: ohne Befristung
  • Vorbesitz erforderlich: nein
  • Beinhaltet Klasse: keine

Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • Grundunterricht: 12 / 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 / 2*
  • Gesamt: 12 / 8*

*mit Vorbesitz einer anderen Klassen

keine praktische Ausbildung vorgeschrieben