Fahrerschulung B196
Motorräder der Klasse A1 mit dem Autoführerschein (Klasse B) fahren.
Für eine Fahrerschulung B196 musst du mindestens 25 Jahre alt sein und seit 5 Jahren den Führerschein der Klasse B besitzen.
Für die Eintragung der Schlüsselzahl 196 ist eine theoretische und eine praktische Ausbildung erforderlich.
Eine Prüfung ist nicht notwendig.
Die Schulung besteht aus zwei Teilen:
Theoretischer Schulungsstoff: 4 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
Praktischer Übungsstoff: 5 Unterrichtseinheiten á 90 Minuten
(bestehend aus den Themen Fahrzeugbeherrschung (Grundfahraufgaben) und Außerortsfahrten (Überland-& Autobahnfahrten))
Den theoretischen Teil der Schulung bieten wir in unseren Zweiradkursen an.
Sofern wir einen Kurs geplant haben, kannst du die Termine hierfür in unserem Stundenplan einsehen und dich für den nächsten Zweiradkurs anmelden.
Diese Unterlagen und Nachweise sind dem Antrag für die Fahrerlaubnis beizufügen:
Biometrisches Passbild
Nachweis der Teilnahme an der Schulung nach Nr. 7 der Anlage 7a FeV
Amtlicher Nachweis über Tag und Ort der Geburt (Personalausweis oder Reisepass reicht aus)
Nach erfolgreicher Fahrerschulung darfst du folgende Fahrzeuge fahren:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125ccm, einer Motorleistung von nicht mehr als 11kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt.
Kostenbeispiel:
*Bei angenommenen 5 Fahrstunden á 90 min und der erforderlichen Theorieausbildung von 4 Stunden á 90min könnten sich die Kosten für die Fahrerschulung B196 auf ca. 880 € belaufen.
**Zur nachträglichen Eintragung der Schlüsselzahl 196 in den Führerschein muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden,
daher ist die Verwaltungsgebühr bei der Verwaltungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde zu entrichten.
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben
Hinweis: Wenn du in unserer Fahrschule einen Zweirad-Führerschein machen möchtest, musst du mindestens 165 cm groß sein. Das liegt daran, dass unsere Fahrschul-Zweiräder eine Sitzhöhe von 80cm haben und somit für kleinere Personen nicht geeignet sind. Du kannst aber auch mit deinem eigenen Fahrzeug die Ausbildung absolvieren, wenn es bestimmte Anforderungen erfüllt. Wenn du das möchtest, sprich uns einfach an.
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