Fahrschule Gottschalk
Schweriner Straße 55
19205 Gadebusch
Anfahrt bei Google Maps anzeigen

Unsere Öffnungszeiten für Beratung und Anmeldung

dienstags und donnerstags in der Zeit von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr oder nach Absprache

Schutzkleidung in der Zweiradausbildung

Wer einen Zweiradführerschein erwerben will, braucht eine angemessene Ausstattung. Na klar, der Helm ist selbstverständlich, den schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21 a) für alle motorisierten Zweiradfahrer vor. Aber darüber hinaus schreibt die Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung) folgendes vor:

„Bei Prüfungen der Klassen A, A2, A1 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.“

Kennzeichnung

Um sicher zu sein, ob es sich um geeignete Schutzausrüstung handelt, sollten die Schutzausrüstung folgende Kennzeichnung tragen:

Motorradhelm:UNECE-R 22.06 (ältere 22.05)
Motorradjacke, -hose:EN 17092 (1-6) je nach Schutzklasse
Protektoren:EN 1621-2: Rückenprotektor
Motorradschutzschuhe: EN 13634 und mit Knöchelschutz
Motorradhandschuhe:EN 13594

Unter folgendem Link findest du eine Auslegungshilfe zur Schutzkleidung für Zweiradfahrer: