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So meldest du dich online an:
Klicke auf Anmelden.
Du wirst nun von unserer Anmeldeassistentin Maxi begrüßt.
Bitte trage die benötigten Daten ein und wähle deine gewünschte Führerscheinklasse und Theoriekurs aus.
Nachdem du alle erforderlichen Informationen eingegeben hast, erhältst du eine SMS oder E-Mail mit deinen persönlichen Zugangsdaten für deine Fahren Lernen App.
Jetzt geht es in der Fahren Lernen App weiter, wo du und evnt. deine Erziehungsberichtigten deinen Ausbildungsvertrag unterschreibst.
Nach Abschluss der Anmeldung erhältst du eine Rechnung. Du entscheidest, ob du die Rechnung gleich per Überweisung oder später in der Fahrschule bezahlen möchtest. Wenn du dich entscheiden solltest gleich zu überweisen, wird nach Zahlungseingang deine App zum Lernen freigeschaltet.
Nimm am ersten Unterrichtstag teil und wir erklären in unserem Einweisungsseminar alles Weitere.
In der Fahren Lernen App sind alle Termine unserer Theorieunterrichte einsehbar. Bitte suche dir nur Termine deines Kurses aus. Eine bessere Übersicht der Theorielektionen findest du im Stundenplan auf unserer Internetseite.
Wir hoffen, dass dir diese Anleitung weiterhilft! Wenn du weitere Fragen hast, zögere bitte nicht, uns zu kontaktieren.
Selbstverständlich kannst du dich auch persönlich in unserer Fahrschule anmelden.
Unsere Öffnungszeiten sind dienstags und donnerstags von 16:30 Uhr bis 18:00 Uhr.
Am 1. August 2022 wurde die Online-Terminbuchung bei der Führerscheinstelle Grevesmühlen eingeführt. Führerscheinanträge können daher nur noch mit vorheriger Terminbuchung bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.
Einen Termin kannst du unter dem Link https://termin.nordwestmecklenburg.de oder über den QR-Code reservieren.
Unter folgendem Link hast du jetzt die Möglichkeit, uns einen Terminvorschlag für deine Theorieprüfung zu senden.
Voraussetzung für eine Theorieprüfung:
Ein gültiger Prüfauftrag muss bei der Prüfstelle (DEKRA) vorliegen (einsehbar unter: “Checke deine Dokumente” in der Fahren-Lernen-Max-App).
Der Tag der Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters liegen.
Die Mindeststunden des theoretischen Unterrichtes müssen absolviert sein.
Der Abschluss des Theorieunterrichtes darf derzeit nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.
B197 – die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B
Seit dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren.
Wer einen Zweiradführerschein erwerben will, braucht eine angemessene Ausstattung. Na klar, der Helm ist selbstverständlich, den schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21 a) für alle motorisierten Zweiradfahrer vor. Aber darüber hinaus schreibt die Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung) folgendes vor:
„Bei Prüfungen der Klassen A, A2, A1 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.“
Kennzeichnung:
Um sicher zu sein, ob es sich um geeignete Schutzausrüstung handelt, sollten die Schutzausrüstung folgende Kennzeichnung tragen:
Motorradhelm: UNECE-R 22.06 (ältere 22.05)
Motorradjacke, -hose: EN 17092 (1-6) je nach Schutzklasse
Protektoren: EN 1621-2: Rückenprotektor
Motorradschutzschuhe: EN 13634 und mit Knöchelschutz
Motorradhandschuhe: EN 13594
Unter folgendem Link findest du eine Auslegungshilfe zur Schutzkleidung für Zweiradfahrer:
Auslegungshilfe-Schutzkleidung