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News

Am 1. August 2022 wurde die Online-Terminbuchung bei der Führerscheinstelle Grevesmühlen eingeführt. Führerscheinanträge können daher nur noch mit vorheriger Terminbuchung bei der Führerscheinstelle eingereicht werden.
Einen Termin kannst du unter dem Link https://termin.nordwestmecklenburg.de oder über den QR-Code reservieren.

Unter folgendem Link hast du jetzt die Möglichkeit, uns einen Terminvorschlag für deine Theorieprüfung zu senden.

Voraussetzung für eine Theorieprüfung:

Ein gültiger Prüfauftrag muss bei der Prüfstelle (DEKRA) vorliegen (einsehbar unter: “Checke deine Dokumente” in der Fahren-Lernen-Max-App).

Der Tag der Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem Erreichen des Mindestalters liegen.

Die Mindeststunden des theoretischen Unterrichtes müssen absolviert sein.

Der Abschluss des Theorieunterrichtes darf derzeit nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

B197 – die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B

Seit dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren.

Wer einen Zweiradführerschein erwerben will, braucht eine angemessene Ausstattung. Na klar, der Helm ist selbstverständlich, den schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 21 a) für alle motorisierten Zweiradfahrer vor. Aber darüber hinaus schreibt die Richtlinie für die praktische Prüfung der Bewerber um eine Erlaubnis zum Führen von Kraftfahrzeugen nach Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) (Prüfungsrichtlinie – praktische Prüfung) folgendes vor:

„Bei Prüfungen der Klassen A, A2, A1 und AM muss der Bewerber geeignete Motorradschutzkleidung, bestehend aus einem passenden Motorradhelm, Motorradhandschuhen, einer eng anliegenden Motorradjacke, einem Rückenprotektor (falls nicht in der Motorradjacke integriert), einer Motorradhose und Motorradstiefel mit ausreichendem Knöchelschutz tragen.“

Kennzeichnung:

Um sicher zu sein, ob es sich um geeignete Schutzausrüstung handelt, sollten die Schutzausrüstung folgende Kennzeichnung tragen:

Motorradhelm:                          UNECE-R 22.06 (ältere 22.05)

Motorradjacke, -hose:               EN 17092 (1-6) je nach Schutzklasse

Protektoren:                    EN 1621-2: Rückenprotektor

Motorradschutzschuhe:            EN 13634 und mit Knöchelschutz

Motorradhandschuhe:               EN 13594

Unter folgendem Link findest du eine Auslegungshilfe zur Schutzkleidung für Zweiradfahrer:

Auslegungshilfe-Schutzkleidung


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