Fahrerlaubnisklassen

Fahrerlaubnisklasse B 197

  • Ausbildungsfahrzeuge:
    VW T-Roc 2,0 TDI  7 Gang DSG
    VW T-Roc 2,0 TDI 6 Gang Schaltgetriebe

B197 – die neue Automatikregelung für den Führerschein der Klasse B

Seit dem 1. April 2021 gibt es eine neue Automatikregelung (Schlüsselzahl 197). Danach hast du die Möglichkeit, auf einem Automatikfahrzeug die Fahrausbildung und die Prüfung durchzuführen und kannst trotzdem ein Fahrzeug mit Schaltgetriebe fahren, wenn du zusätzlich in deiner Fahrausbildung mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten mit einem Schaltfahrzeug gefahren bist und eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer absolviert hast.

Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten

  • Grundunterricht: 12 / 6*
  • Klassenspezifischer Unterricht: 2 / 2*
  • Gesamt: 14 / 8*

*mit Vorbesitz einer anderen Klassen

Unter folgenden Voraussetzungen kannst du mit der neuen Schlüsselzahl B197 auch Fahrzeuge der Klasse B mit Schaltgetriebe fahren, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde:

  • Bei der Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug sind mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen erforderlich (diese Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Es muss eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen durchgeführt werden (innerorts/außerorts).
  • Die Fahrschule stellt dir eine entsprechende Bescheinigung aus.

Solltest du bereits eine Eintragung über eine Automatikbeschränkung in deinem Führerschein haben, kannst du ebenfalls über die neue Automatikregelung B 197  die Austragung der Schlüsselzahl 78 erwirken.

Vorteile

  • Die Ausbildung ist pädagogisch sinnvoll nach dem Prinzip “vom Leichten zum Schweren”.
    Dadurch hast du viel weniger Stress und mehr Spaß bei deinen Fahrstunden.
  • Die Automatikausbildung ist wesentlich umweltfreundlicher.
  • Die Ausbildung auf einem Automatikfahrzeug wird nicht teurer.
    Vermutlich können sogar Kosten gespart werden, da Ausbildungsziele schneller erreicht werden können.
  • Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe absolviert, kannst du bei einer Erweiterung auf die Klassen BE, C1 oder C die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug ablegen, ohne dass diese Erweiterungsklassen mit der Schlüsselzahl 78 auf Automatikgetriebe beschränkt werden. D. h., du kannst trotzdem mit Fahrzeugen der Klassen BE, C1 oder C mit Schaltgetriebe fahren.
  • Hast du deine Fahrerlaubnisprüfung der Klasse B mit der neuen Automatikregelung (B197) absolviert und beantragst eine Erweiterung auf die Klassen BE, C1 oder C, dann wird, sofern du die Prüfung für diese Erweiterungsklassen auf einem Automatikfahrzeug durchgeführt hast, die jeweilige Erweiterungsklasse durch die Schlüsselzahl 78 auf das Fahren mit Automatikfahrzeugen beschränkt.

Fragen hierzu beantworten wir dir gern in einem persönlichen Gespräch.

Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse B / BF 17 / B197 / B (78) mit Automatikbeschränkung 

Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse B könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 40 Fahrstunden (28 Übungs- und 12 Sonderfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca. 3034,92 € belaufen.

Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen*:

Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand) 340,00 EUR (Bei Ersterwerb)
1 Übungsstunde 57,50 EUR
1 Sonderfahrt 60,00 EUR
Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung 36,51 EUR
theoretische Prüfung (DEKRA)* 22,49 EUR
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung 124,00 EUR
praktische Prüfung (DEKRA)* 116,93EUR
Lehrmittel (Lehrbuch u. elektronische Prüfungsbögen) 65,00 EUR

Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung*:

Führerscheingebühr** 43,40 EUR
Erste-Hilfe-Bescheinigung** ca. 60,00 EUR
Sehtest** ca. 10,00 EUR

Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.

* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.

** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben.