Fahrerlaubnisklasse A
Dein Ausbildungsfahrzeug Klasse A: Kawasaki ER 6 N

Schwere Krafträder
Dreirädrige Kraftfahrzeuge
„Schwere” Krafträder (Zweiräder, auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW
- 24 Jahre
- 20 Jahre nach mindestens zweijährigem Vorbesitz der Klasse A2
- 21 für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis: ohne Befristung
Vorbesitz einer anderen Klasse ist nicht erforderlich.
Beinhaltet Klasse: A2, A1, AM
Mindestumfang des Theorieunterrichts
jeweils Doppelstunden zu je 90 Minuten
- Grundunterricht: 12 / 6*
- Klassenspezifischer Unterricht: 4 / 4*
- Gesamt: 16 / 10*
*mit Vorbesitz einer anderen Klassen
Mindesumfang der Sonderfahrten
- Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 5 / 3**
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 4 / 2**
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 3 / 1**
- Gesamt: 12 / 6**
**mit Vorbesitz Klasse A1 oder A2 / Kein Pflichtunterricht und keine Theorieprüfung bei Vorbesitz der Klasse A2 von mindestens 2 Jahren
Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 18 Fahrstunden (6 Übungs- und 12 Sonderfahrten) inklusive einer theoretischen und praktischen Prüfung auf ca. 1725,05 € belaufen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:*
Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand) bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse |
220,00 EUR |
1 Übungsstunde | 60,00 EUR |
1 Sonderfahrt Überland, Nacht, Autobahnfahrt |
60,00 EUR |
Vorstellungsgebühr für theoretische Prüfung | 36,00 EUR |
theoretische Prüfung (DEKRA)** | 22,49 EUR |
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung | 145,00EUR |
praktische Prüfung (DEKRA)** | 146,56 EUR |
Lehrmittel (Lehrbuch u. elektronische Prüfungsbögen) | 75,00 EUR |
Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:
Führerscheingebühr** | 43,40 EUR |
Erste-Hilfe-Bescheinigung** | ca. 50,00 EUR |
Sehtest** | ca.10,00 EUR |
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben
Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse A Stufenausbildung ( bei Vorbesitz Klasse A2)
Bei der Stufen Ausbildung Klasse A ist ein zweijähriger Fahrerlaubnisvorbesitz der Klasse A2 erforderlich.
Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis der Klasse A Stufenausbildung (ohne theoretische Ausbildung/ ohne Sonderfahrten) könnten sich nach der aktuellen Preisliste die Kosten bei angenommenen 6 Fahrstunden (6 Übungsfahrten) inklusive einer praktischen Prüfung auf ca. 720,- € belaufen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen:
Grundbetrag (Kosten für theoretische Ausbildung u. Verwaltungsaufwand) bei Vorbesitz einer anderen Fahrerlaubnisklasse |
110,00 EUR |
1 Übungsstunde | 60,00 EUR |
Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung | 122,87EUR |
praktische Prüfung (DEKRA)** | 127,13 EUR |
Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:
Führerscheingebühr** | 42,60 EUR |
Sehtest** | 6,40 EUR |
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben