Klasse BE
Fahrzeugkombination aus einem Kraftwagen der Klasse B mit einem Anhänger mit einem zulässigem Gesamtgewicht über 750 kg bis max. 3.500 kg
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse B und Anhänger, die die Grenzwerte der in die Klasse B oder B 96 fallenden Kombinationen übersteigen.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18, beim Begleiteten Fahren 17
- Geltungsdauer: ohne Befristung
- Vorbesitz erforderlich: B
Theoretische Ausbildung
Keine theoretische Ausbildung vorgeschrieben.
Praktische Ausbildung
- Schulung und Unterweisung beim Fahren mit Anhängern: ca. 5
Mindestumfang der Sonderfahrten - Schulung auf Bundes- oder Landstraßen: 3
- Schulung auf Autobahnen oder autobahnähnlichen Kraftfahrstraßen (Anlage 4 Nr. 2 FahrschAusbO): 1
- Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit: 1
- Gesamt: ca.10
Kostenbeispiel
Kostenbeispiel für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE
Bei angenommenen 10 Fahrstunden könnten sich die Kosten für den Erwerb der Fahrerlaubnisklasse BE auf ca. 996,93 € belaufen.
Die Kosten setzen sich wie folgt zusammen*:
| Grundbetrag | 90,00 EUR |
| 1 Übungsstunde | 63,00 EUR |
| 1 Sonderfahrt | 68,00 EUR |
| Vorstellungsgebühr für praktische Prüfung (Komplettprüfung) | 135,00 EUR |
| praktische Prüfung (DEKRA)**(Komplettprüfung) | 116,93 EUR |
| Vorstellungsgebühr für Teilprüfung (Prüfungsfahrt und Grundfahraufgaben) | 109,00 EUR |
| Teilprüfung (DEKRA)** (Prüfungsfahrt und Grundfahraufgaben) | 96,70 EUR |
| Vorstellungsgebühr für Teilprüfung (Verbinden und Trennen) | 60,00 EUR |
| Teilprüfung (DEKRA)** (Verbinden und Trennen) | 20,23 EUR |
Weitere Kosten entstehen bei der Antragstellung:
| Führerscheingebühr** | 43,40 EUR |
| Sehtest** | ca. 10,00EUR |
Hinweise
Die praktische Ausbildung unterteilt sich in Übungs- und Sonderfahrten. Zu den Sonderfahrten gehören 3 Überlandfahrten, 1 Autobahn- und 1 Dämmerungsfahrt.
Die Dauer der praktischen Ausbildung hängt von den persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des Fahrschülers ab, die Ziele der Fahrschülerausbildungsordnung zu erreichen.
* Über die aktuellen Preise informieren Sie sich bitte in der Fahrschule. Der Ausbildungsvertrag kommt mit den Entgelten nach dem aktuellen Preisaushang gem. § 32 FahrlG zustande.
** Diese Fremdleistungen werden nicht von der Fahrschule erhoben